Mittwoch, 30. Juli 2014

MH17 - Die Wahrheit über Spiegel und Bild-Zeitung (2014)

Den Spiegel anklagen nach  „§ 80a SGB: Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ SOFORT SPIEGEL auflösen!!!





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